Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 3 Abs. 3 S. 1, Art. 5 Abs. 1 u. 2; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung - rewis.io
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.05.2018 - M 7 S 18.878
- VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519
Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).Zum Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG hat der Senat bereits früher ausgeführt, dass das Waffengesetz als allgemeines Gesetz im Sinn von Art. 5 Abs. 2 GG eine Schranke der Meinungsfreiheit darstellt, weil es ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet bzw. sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (vgl. BayVGH, B.v. 15.01.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 21 f.).
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Beamtenbesoldung Ost II
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Dazu wäre es erforderlich, dass der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatbestandlich unmittelbar an das Merkmal der politischen Anschauung anknüpft (vgl. dazu BVerfG, B.v. 12.2.2003 - 2 BvR 709/99 - NJW 2003, 3335/3336;… Kischel in Epping/Hillgruber, Beck OK Grundgesetz, Stand: 15.5.2019, Art. 3, Rn. 212). - VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen - …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).
- VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris). - BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 2.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Aus dem Zweck des Waffengesetzes, an dem sich die Prognose der Zuverlässigkeit zu orientieren hat, ergibt sich, dass die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen sind, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, st. Rspr., vgl. U.v. 28.01.2015 - 6 C 2.14 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der Waffenbesitzkarte tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris). - VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290
Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschlüsse des Senats v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678 - alle juris).
- VG München, 01.07.2020 - M 7 K 17.4275
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. November 2019 (21 CS 18.1290) zurückgewiesen.Dies belegt ebenfalls, dass der Kläger reichsbürgertypische Argumentationsmuster verinnerlicht hat und die Gültigkeit der Rechtsordnung der Bundesrepublik aus grundsätzlichen Erwägungen in Frage stellt (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 16).
Auch hierin kommt zum Ausdruck, dass der Kläger reichsbürgertypische Argumentationsmuster verinnerlicht hat und die Gültigkeit der Rechtsordnung der Bundesrepublik aus grundsätzlichen Erwägungen in Frage stellt (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 16).
Die Maßnahmen greifen auch nicht in nicht gerechtfertigter Weise in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung des Klägers ein (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 19).
Ebenso wenig ist das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verletzt (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 20).
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …
Dazu gehört auch das Waffengesetz, das ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet und sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern gemäß § 1 Abs. 1 WaffG den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (…vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 21 f. m.w.N.; B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 19;… B.v. 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439
Sog. "Reichsbürger"- waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Dazu wäre es erforderlich, dass der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatbestandlich unmittelbar an das Merkmal der politischen Anschauung anknüpft (BayVGH, B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 19 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 6 N 5.24
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Unterstützung …
Der Kläger verkennt, dass der Schutzbereich des Grundrechts schon nicht eröffnet ist, weil der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatbestandlich nicht unmittelbar an das Merkmal der politischen Anschauung anknüpft (VGH München, Beschluss vom 13. November 2019 - 21 CS 18.1290 -, juris Rn. 20 m.w.N.). - VG Köln, 18.05.2020 - 8 K 61/18 vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 -, juris, Rn. 20, m. w. N. Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 -, juris, Rn. 21.